Als langjährig erfahrene Sachverständige erstellen wir forensisch-psychologische Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Justizministerium.
Unsere Arbeit orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben.
Wir bearbeiten Gutachten zu folgenden Fragestellungen:
- Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß §§ 20, 21 StGB
- Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64, 66 StGB
- Zur Behandlungs-, Sozial- und Gefährlichkeitsprognose
- Zur Fortdauer bzw. den Voraussetzungen der Fortdauer einer Unterbringun
- Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß §§ 3, 105 JGG
- Zur Abklärung psychischer Störungen im familienrechtlichen Kontext
- Zur Durchführung testpsychologischer Diagnostik (Leistungs-, Persönlichkeitsdiagnostik u. a.)