Als langjährig erfahrene Sachverständige erstellen wir forensisch-psychologische Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Justizministerium.
Unsere Arbeit orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Standards und gesetzlichen Vorgaben.

Wir bearbeiten Gutachten zu folgenden Fragestellungen:

  • Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß §§ 20, 21 StGB
  • Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung gemäß §§ 63, 64, 66 StGB
  • Zur Behandlungs-, Sozial- und Gefährlichkeitsprognose
  • Zur Fortdauer bzw. den Voraussetzungen der Fortdauer einer Unterbringun
  • Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit gemäß §§ 3, 105 JGG
  • Zur Abklärung psychischer Störungen im familienrechtlichen Kontext
  • Zur Durchführung testpsychologischer Diagnostik (Leistungs-, Persönlichkeitsdiagnostik u. a.)